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Weiber wurden in den Sack gesteckt

Eigentlich sind die Ulmer friedlich. Eigentlich: Am 16. Februar 1549 hat man eine Frau, Agatha Möringer, die ihren Mann  durch einen Landsknecht hat umbringen lassen, von der Donaubrücke hinabgeworfen und ertränkt. Vorher hat man sie auf den Pranger geführt, das Urteil verlesen und dann hat  ihr der Henker einen Griff mit der glühenden Zange an jedem Arm gegeben. Auch ihre Freundin. welche bei dem Verbrechen mitgeholfen hat, Agnes, wurde mit ihr über die Donaubrücke hinabgeworfen.  Dieses Ertränken kam im 16. Jahrhundert häufig vor, nämlich 32 mal. 

Weiber wurden in einen Sack gesteckt, Männer gebunden

Der erste Fall des Ertränkens ist der eines Juden im Jahr 1515, weil er habe den Rat um  200 Gulden betrügen wollen. Andere Verbrechen, die in der angegebenen Weise bestraft wurden, waren: Betrug, Falschmünzerei, Diebstahl, Kindsmord, Bigamie, Brandstiftung.  

Auch das Abhauen der rechten Hand, oder der zwei vorderen Glieder der beiden Finger der sogenannten “gerechten” Hand, also der rechten. Dem Matthäus Endriß, Weber von Öttingen, der einem gewissen Konrad Biberach eine Hand abgehauen hatte, wurde die rechte Hand unter dem Pranger ebenfalls abgeschlagen.

Auch das Herausschneiden der Zunge wurde als Strafe verhängt…

… zum Beispiel wegen Gotteslästerung.  Das war in den Jahren 1562 und 1587. In den zwanzig Jahren von 1564 bis 1584 kommt sechzehnmal das Abschneiden eines Ohrs vor – wegen Diebstahls. 

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