Hexenprozesse in Ulm: Grundsätzlich ruhig
In den Ulmer Hexenprozessen, die mit Ausnahme eines drei Personen umfassenden Kettenprozesses im Jahr 1616 allesamt Einzelverfahren waren, wurden insgesamt 20 Frauen, vier Mädchen, drei Männer und zwei Jungen angeklagt. Die Verfahren verteilten sich zeitlich auf die Jahre 1507,1538,1557 und 1595. Im Jahr 1563 gab es vier Prozessse, die möglicherweise zusammenhingen.
Eine gewisse Verdichtung war zwischen den Jahren 1612 und 1621 mit zwölf Prozessen und drei Hinrichtungen sowie einer in der Haft verstorbenen Frau zu verzeichnen. Weitere Einzelverfahren waren noch in den Jahren 1627, 1632, 1636, 1638,1643,1672,1680 und 1682 anhängig.
Zumeist ließ man die /geklagten nach dem Schwur der Urfehde wieder frei. Man mag es kaum glauben, aber Ulm eines der prozeßärmsten Gebiete in Südwestdeutschland.