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Der Bürgermeister tötete seinen Sohn!

In der wunderschönen Reichsstadt Ulm am Donaufluss lebte Anfang des 16. Jahrhunderts der wohlhabende Bürgermeister Ludolf Ullmann. Durch Heirat, Klugheit und etwas Glück häufte er einen enormen Reichtum an. Seine prachtvollen Häuser und Lagerhallen in der Stadt sowie die großen Rittergüter außerhalb waren bekannt. Doch Ullmann war nicht nur reich, sondern auch ziemlich eingebildet und herablassend gegenüber den weniger Glücklichen. Aufgrund seiner Härte und Strenge war er bei den Bürgern nicht gerade beliebt, und sein finsterer Blick ließ die Leute ihm aus dem Weg gehen.

Zu dieser Zeit lebte ein Student bei Ullmann. Der junge Mann stammte aus einem Kloster im Frankenland und hatte an den Universitäten von Pavia, Paris und Prag studiert. Der Bürgermeister, beeindruckt von seiner Klugheit, stellte ihn als Lehrer für seine Kinder ein. Ullmanns Tochter, eine etwa 18-jährige junge Frau, fand den Studenten sehr anziehend. Doch als sie ihrem Vater offenbarte, dass sie ihn lieber hatte als den reichen Patriziersohn, den Ullmann für sie ausgewählt hatte, rastete dieser aus. Er behandelte seine Tochter grob und nannte den Studenten einen ehrlosen Schuft. Der Student, der die Tochter nur wie eine Schwester mochte, war wütend und beschuldigte Ullmann, ein armes Mädchen ins Elend getrieben zu haben.

Der Student verließ daraufhin die Stadt, wurde jedoch von Ulmer Stadtreitern gefangen genommen und wegen Diebstahls eines goldenen Bechers angeklagt. Trotz Folter und Qualen beteuerte er seine Unschuld, wurde aber dennoch zum Tode verurteilt. Vor seiner Hinrichtung verfluchte er den Bürgermeister und dessen Familie.

Nach der Hinrichtung quälten Schuldgefühle Ullmann. Besonders als er erfuhr, dass der Student sein eigener Sohn war, den er einst mit einer verstoßenen Frau gezeugt hatte. Ullmann verfiel in geistige Umnachtung und starb schließlich in diesem Zustand. Auch seine Tochter starb kurz nach diesen Ereignissen, und die Familie Ullmann blieb bis ins dritte und vierte Glied vom Wahnsinn geplagt – eine bittere Strafe für die Sünden des Vaters.

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