Italien Weltmeister.
Haus abgebrannt.
Das WM-Finale ist entschieden. Die Familie springt ins Auto und feiert beim Autokorso in Ulm. Auf dem Herd feiert währenddessen etwas ganz anderes. Dann setzt sich die Allianz Generalvertretung Göttinger und Müller aus Neu-Ulm für die Familie ein.
Es ist der 9. Juli 2006. Italien steht im WM-Finale gegen Frankreich. In einer italienischstämmigen Familie läuft das Spiel, während in der Küche nebenbei etwas auf der Herdplatte brät.
Nach 120 Minuten steht es 1:1. Dann Elfmeterschießen. Fabio Grosso trifft entscheidend. Italien ist Weltmeister.
Der Vater schnappt sich Frau und Kinder. Alle steigen ins Auto. Ziel: Autokorso in Ulm. Hupen, Fahnen, Ausnahmezustand.
Nur die Herdplatte bekommt leider keine Einladung.
Das Finale läuft
Frankreich geht in Führung, Italien gleicht aus. In der Küche steht Essen auf der eingeschalteten Herdplatte.
Italien gewinnt
Der Titel fällt im Elfmeterschießen. Die Familie will nur noch raus und mitfeiern.
Alle fahren los
Die Familie startet zum Ulmer Autokorso. Das Kochende bleibt unbeaufsichtigt zurück.
Das Haus brennt
Aus der vergessenen Herdplatte wird ein schwerer Brandschaden. Das Gebäude brennt nach der Schilderung der Agentur zu großen Teilen aus.
„Die Familie fuhr zum Autokorso nach Ulm. Das Haus ist relativ weit abgebrannt.“ Allianz Generalvertretung Göttinger und Müller, Neu-Ulm
Ein abgebranntes Haus ist schlimm genug. Noch unangenehmer wird es, wenn plötzlich zwei Wörter im Raum stehen: grobe Fahrlässigkeit.
Die Familie meldet sich sofort bei ihrer Allianz Generalvertretung Göttinger und Müller in Neu-Ulm. Die Agentur gibt den Schaden an die Allianz weiter. Nach ihrer Schilderung stellt sich der Versicherer zunächst auf den Standpunkt, dass der Brand grob fahrlässig verursacht worden sei.
Die Begründung liegt auf der Hand: Wer etwas auf einer eingeschalteten Herdplatte zubereitet, sollte das Haus nicht verlassen. Auch dann nicht, wenn die eigene Mannschaft gerade Weltmeister geworden ist.
Emotionale Ausnahmesituation hin oder her: Eine laufende Herdplatte bleibt eine laufende Herdplatte.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz kann ein Versicherer seine Leistung kürzen, wenn ein Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeiführt. Wie stark gekürzt werden darf, richtet sich grundsätzlich nach der Schwere des Verschuldens. Entscheidend bleiben aber immer der konkrete Vertrag und der konkrete Fall.
Die Allianz Generalvertretung Göttinger und Müller akzeptiert die erste Einschätzung nicht. Die Neu-Ulmer Agentur holt einen Juristen dazu und fährt gemeinsam mit dem Rechtsanwalt zur Allianz-Zentrale.
Aus einer Schadenmeldung wird eine Verhandlung. Nicht am Telefon zwischen Warteschleife und Schadennummer, sondern mit juristischer Unterstützung am Tisch.
Eine wichtige Rolle spielte nach Darstellung von Göttinger und Müller die finanzierende Bank. Bei finanzierten Immobilien können besondere gesetzliche Schutzrechte eines Grundpfandgläubigers relevant sein. Das heißt nicht automatisch, dass in jedem vergleichbaren Fall vollständig gezahlt werden muss. Es erklärt aber, warum die erste Einschätzung nicht zwingend das letzte Wort war.
Die Verhandlung war erfolgreich. Göttinger und Müller konnten mit einer guten Nachricht zur Familie zurückfahren.
Nicht verwalten. Einsetzen.
Göttinger und Müller beließen es nicht bei der ersten Einschätzung. Die Agentur holte juristische Unterstützung und ging für ihre Kunden persönlich in die Verhandlung.
Der historische Fall zeigt, welchen Unterschied ein Ansprechpartner machen kann, der sich nach der Schadenmeldung nicht einfach wegduckt.
Heute ist grobe Fahrlässigkeit bei vielen leistungsstärkeren Wohngebäudeverträgen ausdrücklich mitversichert. Aber „grundsätzlich versichert“ heißt noch lange nicht „jeder Tarif zahlt immer alles“.
Die Allianz erklärt aktuell, dass grobe Fahrlässigkeit in ihrer Wohngebäudeversicherung ab dem Tarif Smart im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes mitversichert ist. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich trotzdem aus dem gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen.
Tarif prüfen
Steht der Schutz bei grober Fahrlässigkeit wirklich im Vertrag? Und gibt es Begrenzungen oder Selbstbeteiligungen?
Nicht vorschnell aufgeben
Eine Kürzung oder Ablehnung sollte nachvollziehbar begründet sein. Bei großen Schäden kann eine juristische Prüfung sinnvoll sein.
Trotzdem Herd aus
Eine gute Police ist kein Freifahrtschein. Prävention bleibt einfacher als Verhandlung, Sanierung und Wiederaufbau.
Redaktioneller Hinweis: Der historische Schadenfall beruht auf der Erinnerung der Allianz Generalvertretung Göttinger und Müller aus Neu-Ulm. Allgemeine Rechtslage: § 81 VVG . Aktuelle Produktinformation: Allianz Wohngebäudeversicherung . Agentur: Allianz Göttinger und Müller in Neu-Ulm . Der Artikel ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung.





