Hexenprozesse in Ulm: Vernunft statt Hysterie
Während Europa im 16. und 17. Jahrhundert von Hexenverfolgungen überrollt wurde, ging es in Ulm vergleichsweise ruhig zu. Von 1508 bis 1682 fanden hier nur 29 Prozesse statt – deutlich weniger als in anderen Städten.
29 Prozesse, 20 Frauen, 4 Mädchen, 3 Männer, 2 Jungen
Insgesamt wurden in Ulm 20 Frauen, vier Mädchen, drei Männer und zwei Jungen angeklagt. Diese geringe Zahl steht in starkem Kontrast zu Städten, in denen hunderte Verurteilungen an der Tagesordnung waren.
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Kühler Kopf in der Verwaltung
Ulm verdankte seine Zurückhaltung der strukturierten Verwaltung und gut ausgebildeten Juristen. Zwischen 1612 und 1621 – dem Höhepunkt der Verfolgungen – führte die Stadt zwölf Verfahren gegen 15 Personen, von denen drei hingerichtet wurden. Viele Angeklagte konnten durch den „Urfehdeschwur“ freikommen und wurden in die Gesellschaft reintegriert.
Urfehdeschwur statt Scheiterhaufen
Für die meisten endete der Prozess nicht auf dem Scheiterhaufen: Nur drei Verurteilte wurden hingerichtet, und eine Frau starb in Haft. Die übrigen wurden nach dem Schwur, künftig „gut zu handeln“, freigelassen – ein ungewöhnlich humaner Ausgang für diese Zeit.
Ulm: Vernunft als Schutz
Die geringe Anzahl an Verurteilungen zeigt, wie Ulm auf Vernunft statt auf Massenhysterie setzte. Klare Regeln und ein geregeltes Justizsystem bewahrten die Stadt vor exzessiven Verfolgungen und machten Ulm zu einem positiven Beispiel in einer Zeit der Dunkelheit.